Dienstag, 19. März 2024
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Rettungsgasse

In den Verkehrsmeldungen kann man immer wieder den Hinweis hören:

„Bilden Sie eine Rettungsgasse“

Die Radiosender unterstützen damit die Kampagne

„Eins links, zwei rechts“

vom bayerischen Innenministerium, die gemeinsam mit den bayerischen Feuerwehren und dem ADAC ins Leben gerufen wurde.

Aber warum ist so eine Kampagne nötig?

Die Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen beklagen immer wieder, dass bei Einsatzfahrten auf der Autobahn keine vorgeschriebene
Rettungsgasse im Stau gebildet wird und sich die Einsatzfahrzeuge diese erst mühsam erarbeiten müssen.
Dabei gehen wertvolle 
Minuten verloren. Drei bis vier Minuten können bei der Durchfahrt einer bereits gebildeten Rettungsgasse eingespart werden.  

Minuten, die vielleicht über Leben und Tod entscheiden!

Auch stellen die Einsatzkräfte immer wieder fest, dass nach der Durchfahrt der ersten Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse
hinter ihnen wieder verschlossen wird. Diese muss aber offen bleiben, da noch weitere Fahrzeuge folgen können! 

Doch wie bildet man richtig eine Rettungsgasse?

Dies ist im Paragraphen 11, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dort steht geschrieben:

„Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung,
müssen Fahrzeuge für die 
Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn,
bei Fahrbahnen 
mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen,

eine freie Gasse bilden.“

Rettungsgasse bilden bei Stau 1Rettungsgasse KrankenwagenRettungsgasse Krankenwagen 3 Spureng

Wichtig ist dabei, dass zu den Hilfsfahrzeugen, neben Feuerwehr- und Rettungswagen, behördliche Fahrzeuge
mit Licht- oder Tonsignalen, auch Abschleppfahrzeuge zählen.
Die weitverbreitete 
Meinung, der Standstreifen sei ausreichend, ist falsch. Hier können liegen gebliebene Fahrzeuge
das Vorankommen der Hilfskräfte verhindern.

Die Rettungsgasse ist bereits bei beginnender Staubildung zu bilden. Steht der Verkehr bereits, ist ein Rangieren
der Fahrzeuge oft nicht mehr möglich. Der Standstreifen darf zur Bildung der Gasse mitbenutzt werden, da auch sehr
große Einsatzfahrzeuge an die Unfallstelle anrücken können. LKW sollten nur die äußere rechte Spur befahren und nicht überholen.
Fahren sie auf der 
mittleren oder der linken Spur, so wird die Rettungsgasse zu eng.

Die Durchfahrt durch die Rettungsgasse durch "Anhängen" an ein Fahrzeug mit Sonderrechten ist verboten!
Das 
Nichtbilden einer Rettungsgasse und die Durchfahrt können mit einem Bußgeld geahndet werden!
Denken Sie bitte bei Ihrer nächsten Autofahrt an diesen Artikel und bilden Sie bei Stau eine Rettungsgasse, damit die
Rettungskräfte ungehindert Leben retten können!

Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.rettungsgasse-rettet-leben.de/die-rettungsgasse/

 

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