Dienstag, 19. März 2024
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Insekten

 

Die Feuerwehr ist zur Entfernung eines Nestes nur in Ausnahmefällen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für Leben und Gesundheit zuständig.

 

Während der Sommermonate erhalten wir immer wieder Anfragen zur Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern. Als Feuerwehr können und dürfen wir aber nur in Ausnahmefällen eingreifen. Zuständig für die Entfernung von Wespennestern oder anderen Insekten sind zunächst gewerbliche Kammerjäger. Informationen zu den Themen Wespen und Hornissen erhalten Sie zudem auch beim Landratsamt Nürnberger Land.

Was tun bei einem Wespennest?

  • Halten Sie Abstand von etwa drei bis vier Metern. Vermeiden sie in diesem Bereich Erschütterungen und das Versperren der Einflugschneise.
  • Halten Sie Kinder von Nestern fern.
  • Niemals mit Gegenständen in einem Nest stochern und auch keine Wasserschläuche auf Nester richten.
  • Tiere im Nestbereich nicht anatmen.
  • Niemals eigene Bekämpfungsaktionen versuchen (z.B. Ausschwemmen, Ausbrennen oder Chemikalieneinsatz).

Bei folgenden Sonderfällen in Zusammenhang mit Wespen oder Hornissen darf die Feuerwehr beispielsweise tätig werden:

  • Nester an Spielplätzen
  • Nester an Kindergärten
  • Nester in unmittelbarer Nähe von Allergikern

Es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an. Zudem sind diese Einsätze gebührenpflichtig.

Informieren Sie sich bitte zunächst beim Landratsamt Nürnberger Land.

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