Insekten

 

Die Feuerwehr ist zur Entfernung eines Nestes nur in Ausnahmefällen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für Leben und Gesundheit zuständig.

 

Während der Sommermonate erhalten wir immer wieder Anfragen zur Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern. Als Feuerwehr können und dürfen wir aber nur in Ausnahmefällen eingreifen. Zuständig für die Entfernung von Wespennestern oder anderen Insekten sind zunächst gewerbliche Kammerjäger. Informationen zu den Themen Wespen und Hornissen erhalten Sie zudem auch beim Landratsamt Nürnberger Land.

Was tun bei einem Wespennest?

Bei folgenden Sonderfällen in Zusammenhang mit Wespen oder Hornissen darf die Feuerwehr beispielsweise tätig werden:

Es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an. Zudem sind diese Einsätze gebührenpflichtig.

Informieren Sie sich bitte zunächst beim Landratsamt Nürnberger Land.

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